Schutzkonzept

Schutzkonzept

Das vollständige Schutzkonzept (inkl. Grafiken und Schaubildern) finden Sie unter folgendem Link abrufen: Schutzkonzept

Hier finden Sie eine gekürzte, lesefreundliche aber alle Informationen enthaltende Version des Schutzkonzeptes.

Vorwort zur Notwendigkeit eines Schutzkonzeptes

Unser Schutzkonzept hat das Ziel, unsere Schule zu einem vertrauensvollen und sicheren Ort für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft zu machen. Es fördert eine Kultur der Aufmerksamkeit, des Respekts und der gegenseitigen Achtsamkeit gegenüber der körperlichen, psychischen und sozialen Unversehrtheit jedes Einzelnen.

Kinderschutz bedeutet für uns:

  • Hinsehen statt Wegsehen – frühzeitig grenzüberschreitendes Verhalten, ungünstige Machtstrukturen oder Anzeichen von Gewalt erkennen.

  • Prävention vor Intervention – durch Sensibilisierung, klare Strukturen und eine offene Haltung Risiken vermeiden.

  • Handeln, wenn es nötig ist – betroffenen Kindern wirksam helfen, wenn eine Gefährdung erkennbar wird.

In Anlehnung an die Empfehlungen der Bezirksregierung Detmold („Präventiv handeln – Wirkungsvoll schützen“, 2023) sowie an § 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW basiert unser Konzept auf den gesetzlichen Grundlagen des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG, 2012), des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG, 2021) und des Landesschutzgesetzes NRW (2022).

Unser Schutzkonzept dient als Orientierungshilfe für alle Kinder und Erwachsenen an unserer Schule. Es soll helfen, jegliche Form von Gewalt – körperlich, seelisch oder sexuell – durch Schulpersonal, Familienmitglieder oder andere Erwachsene zu verhindern und auch Gewalt unter Kindern vorzubeugen.

Das Konzept wurde partizipativ mit allen Mitgliedern des Schulteams entwickelt.

Leitbild

„Wir fühlen uns wohl in unserer Schule!“

Unsere Schule versteht sich als Lebens- und Lernraum, in dem Kinder und Erwachsene in Schule, OGS und Übermittagsbetreuung täglich soziale Erfahrungen machen.

Unser Schutzkonzept gründet auf folgenden Rechten und Pflichten:

  • Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft wird in seiner Würde und Individualität geachtet.

  • Alle haben das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.

  • Jede und jeder trägt Verantwortung dafür, dass die Schule ein Ort bleibt, an dem Respekt, Vielfalt und Sicherheit gelebt werden.

  • Das Schulteam sorgt durch klare Grenzen und verlässliches Handeln für Orientierung und Schutz.

  • Auch im Miteinander der Erwachsenen gilt: Loyalität endet dort, wo die Integrität eines Kindes verletzt wird.

Alle Mitarbeitenden unterzeichnen den Verhaltenskodex der Schule.
Dessen Grundsätze spiegeln sich in unseren Schul- und Klassenregeln wider, die gemeinsam mit Kindern und Erwachsenen entwickelt, regelmäßig besprochen und überprüft werden (z. B. in Schulversammlungen, im Schülerparlament oder im Klassenrat).

2 Definition von Gewalt an Kindern

Gewalt bedeutet, dass einem Menschen körperlich oder seelisch Schaden zugefügt wird.
Man unterscheidet folgende Formen:

Körperliche Misshandlung

Bewusste Anwendung körperlicher Gewalt, z. B. Schlagen, Treten, Schütteln, Kneifen, Spucken, Haareziehen oder ähnliche Handlungen.

Psychische Misshandlung

Wiederholtes verletzendes Verhalten durch Worte oder Gesten, z. B. Beleidigungen, Anschreien, Erniedrigung, Drohen, Ausgrenzung, Liebesentzug oder Manipulation.

Vernachlässigung

Wiederholtes oder andauerndes Unterlassen grundlegender Fürsorge, z. B. in den Bereichen Ernährung, Hygiene, Bildung, Kleidung, Aufsicht oder emotionale Zuwendung.

Sexualisierte Gewalt (auch digital)

Sexuelle Handlungen an oder vor einem Kind, die es nicht versteht, nicht will oder zu denen es nicht einwilligen kann – z. B. körperliche Übergriffe, sexuelle Kommunikation, Zwang, pornografische Inhalte oder unangemessene Gespräche.

3 Kinderrechte

Kinder haben eigene Rechte, die Schutz, Förderung und Beteiligung sichern.
Sie sind in der UN-Kinderrechtskonvention festgelegt und bilden die Grundlage unserer schulischen Arbeit.

Zu den Kinderrechten gehören:

  • Gleichheit und Schutz vor Diskriminierung

  • Recht auf Gesundheit, Bildung und gewaltfreie Erziehung

  • Recht auf Spiel, Freizeit und Mitbestimmung

  • Schutz vor Ausbeutung, Missbrauch und Vernachlässigung

  • besondere Fürsorge bei Behinderung oder Flucht

(Quelle: UNICEF)

Unsere Ziele:

  • Kinder kennen und verstehen ihre Rechte.

  • Kinder beteiligen sich aktiv am Schulleben.

  • Themen wie Kinderschutz und Kinderrechte sind fester Bestandteil des Unterrichts und der Schulkultur.

4 Standortspezifische Risiko- und Gefährdungsanalyse

4.1 Schulgelände und Schulgebäude

Gegebenheiten:

  • Zwei Eingänge, OGS und Sporthalle in separaten Gebäuden

  • Schüler:innen-Toiletten über den Schulhof erreichbar, nicht beaufsichtigt

  • Drei Ebenen mit Klassen-, Fach- und Differenzierungsräumen

  • Sporthalle mit getrennten Umkleiden

  • OGS mit mehreren Ebenen und Containern

  • Teilweise öffentlich zugängliches Gelände mit angrenzendem Spielplatz und Bushaltestellen

Maßnahmen:

  • Schulrundgang für Erstklässler mit Patinnen und Paten

  • Regelmäßige Kontrolle bei Gruppenarbeiten auf Fluren und Nebenräumen

  • Lehr- und OGS-Kräfte kündigen Betreten von Umkleiden an

  • Namensschilder für alle Mitarbeitenden und angemeldeten Gäste

  • Eltern betreten das Gebäude nur nach Anmeldung

  • Drei Pausenaufsichten mit festgelegten Bereichen, zusätzlich Pausenhelfer:innen

  • Fremde Personen werden angesprochen und ggf. weggeschickt

  • OGS führt Geländebegehungen durch und bespricht Grenzen mit Kindern

  • Busaufsicht nach Unterrichtsende

  • Vorschläge: Beschilderung im Gebäude, Warnwesten für Aufsichten

4.2 Personal

Rahmenbedingungen:
An der Schule arbeiten verschiedene Berufsgruppen, teils nur temporär, sowie externe Partner.

Maßnahmen:

  • Namensschilder für Mitarbeitende und Gäste

  • Verpflichtung zum Verhaltenskodex

  • Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses

  • Aufnahme des Schutzkonzepts in Infomappen für neues Personal

  • Fortbildungen zu sexualisierter Gewalt und Kinderschutz

  • Fallspezifische Absprachen im multiprofessionellen Team

4.3 Elternarbeit

Spannungsfelder:

  • unterschiedliche Erziehungsvorstellungen

  • sprachliche Barrieren

  • unkooperatives Verhalten einzelner Eltern

Maßnahmen:

  • transparente Kommunikation zwischen Elternhaus und Schule

  • frühzeitige Information über Basiskompetenzen bei Schuleintritt

  • individuelle Beratungsgespräche bei Bedarf

  • intensive Begleitung während der gesamten Schulzeit

4.4 Schülerinnen und Schüler

Spannungsfelder:

  • geringe Sozialkompetenz oder Selbstwertprobleme

  • starker Medieneinfluss

  • aggressives oder grenzüberschreitendes Verhalten

Maßnahmen:

  • fester Bestandteil des Schulalltags: Sozialtraining und Klassenrat

  • monatliche Schulweite Einheit zum Thema Sozialverhalten

  • anonyme Schülerbefragungen zur Risikoanalyse

  • Förderung von respektvollem Umgang, Sprache und Konfliktfähigkeit

5 Fortbildungen

Basiswissen über sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist für alle Mitarbeitenden unserer Schule unerlässlich.
Prävention bedeutet auch Fortbildung, denn angemessenes Handeln setzt Wissen voraus.

Fort- und Weiterbildungen sind daher ein zentraler Bestandteil unseres Schutzkonzeptes. Sie vermitteln grundlegende Informationen, sensibilisieren für Gefährdungssituationen und fördern eine gemeinsame Haltung im Kollegium.
Sie bieten außerdem Raum, Unsicherheiten anzusprechen und Handlungsstrategien zu entwickeln.

6 Prävention

Unsere Schule soll ein sicherer Ort sein – kein Ort der Angst oder Übergriffe.
Kinder werden vor sexualisierter Gewalt durch Erwachsene oder Mitschüler:innen geschützt und finden Hilfe, wenn sie im schulischen oder privaten Umfeld betroffen sind.

6.1 Prävention im Unterricht und Schulleben

  • Befragung der Schulgemeinschaft und Einbindung in Konferenzen und Schulpflegschaft

  • Verstärkte Aufsichten während der Pausen (Schulhof, Toiletten, Nachmittagsbereich)

  • Einführung von Pausenhelfer:innen

  • Elternabende und Schulpflegschaft als Multiplikatoren zur Sensibilisierung

  • Demokratiefortbildungen für Lehrkräfte und Mitarbeitende

  • Aushänge und Plakate zu Kinderschutz und Kindeswohl in Schule und OGS

  • Vermittlung von Verhaltensregeln im Umgang mit Fremden und schwierigen Situationen

  • Einbindung des Verhaltenskodex in das soziale Lernen

  • Stärkung des Vertrauensverhältnisses zu Lehrkräften und OGS-Mitarbeitenden

  • Hinweis an Eltern zur Aufsichtspflicht nach Unterrichtsende

  • Schulsozialarbeiterin als feste Ansprechpartnerin für Kinder und Eltern

  • Doppelbesetzung in Klassen mit Förderschwerpunkt emotionale/soziale Entwicklung

  • Regelmäßige Fallbesprechungen zur Reflexion besonderer Situationen

  • Einsatz der „Giraffen- und Wolfssprache“ als Kommunikationsmodell

  • Zusammenarbeit mit Polizei und Ordnungsamt (z. B. Kontrollgänge auf dem Schulgelände)

6.2 Räumlichkeiten, Schulgelände, Schulweg

  • Zusätzliche Beschilderung zur besseren Orientierung, besonders für Familien mit Migrationshintergrund

  • „Orientierungs-Rallye“ für Erstklässler:innen zum Kennenlernen der Räumlichkeiten

6.3 Prävention Medien

Kinder lernen altersgerecht, was sexueller Missbrauch bedeutet, wie Täterstrategien – auch digital – funktionieren und wo sie Hilfe finden können.
Sie erfahren, dass Missbrauch verboten ist, niemals ihre Schuld ist und verarbeitet werden kann.

Programme:

  • „Law4School“ (ab Klasse 4, inkl. digitalem Lernraum)

  • „Internet-ABC“ zur Medienkompetenzförderung

  • Elternarbeit zur Sensibilisierung für digitale Risiken

6.4 Prävention physisch und psychisch

Unsere Schule nutzt verschiedene Programme zur Stärkung von Selbstwert, Gemeinschaft und Handlungssicherheit:

  • „Mein Körper gehört mir“ (sexuelle Prävention)

  • „Klasse 2000“ (Gesundheitsförderung und Lebenskompetenz)

  • Klassengemeinschaftstage in Jahrgang 2

  • „Schattenspringer“ – Förderung sozialer Kompetenzen

  • „Giraffengruppe“ und „Bärenstarke Gruppe“

  • Monatliches soziales Lernen

  • Unterrichtseinheiten zur Prävention von „Cybergrooming“

  • Einsatz von Pausenhelfer:innen und organisierte Spielzeugausleihe

7 Beratungs- und Ansprechstellen

7.1 Für Kinder

Kinder können sich vertrauensvoll wenden an:

  • Schulteam

  • Klassensprecher:innen

  • Schulsozialarbeit (feste Angebote für Kinder und Eltern)

  • Pausenhelfer:innen

  • Schülerparlament

  • Pädagogisches Personal

Externe Hilfsangebote:

7.2 Für Eltern und Kooperationspartner

Krisen- und Nottelefon des Jugendamtes der Stadt Löhne:
📞 05732 – 100 235 | ✉️ s.buechel@lohne.de
(Täglich 8:00 – 16:00 Uhr)

Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt „Strohhalm“ – Prävention und Beratung:
📞 05732 – 68 42 47 | ✉️ v.cawalla@loehne.de

AWO Familienberatung
Regionale Schulberatungsstelle:
📞 05221 – 132300 (Frau Träger-Bloch, Mo–Fr 9:00 – 12:00 Uhr)

AWO Erziehungsberatungsstelle:
📞 05732 – 949531

Pro Familia:
📍 Bahnhofstraße 6, 32257 Bünde | 📞 05223 – 992223

Krisendienst:
📞 05221 – 131608
(Mo–Fr 8:30 – 22:00 Uhr, Wochenende/Feiertage 10:00 – 22:00 Uhr)

8 Projekte und Programme im Sinne der Gewaltprävention

8.1 Jahrgangsgebundene Projekte

  • Jg. 1: Patenschaften

  • Jg. 2: Klassengemeinschaftstage

  • Jg. 3 & 4: „Mein Körper gehört mir“ / Pausenhelfer:innen

  • Jg. 4: Ausleihdienst Spielzeuggarage

8.2 Jahrgangsübergreifende Projekte

  • Klassenrat (Jg. 2–4)

  • Austausch über Konflikte und Ängste

  • Entwicklung von Lösungen und Hilfestrukturen

  • Wahl von Klassensprecher:innen (ab 2. Halbjahr Jg. 1)

  • Schülerparlament (Jg. 2–4)

  • Klassenfeste, Rituale, soziales Lernen

8.3 Weitere Projekte und Programme

  • Patenschaften (Jg. 1 & 4)

  • Klassenfahrt (Jg. 3)

  • Angebote der OGS: Baumhaus, Gruppentreff, Giraffen- und Bärenstarke Gruppe

  • Projekt „Soziales Lernen“ (monatlich)

  • Programm „Ich schaff’s“

8.4 Ansprechpartner bei Konflikten

Das gesamte Schulteam.

8.5 Kooperationspartner

9 Evaluation

Das Schutzkonzept wird am 04.06.2025 der Schulpflegschaft und der Schulkonferenz zur Abstimmung vorgelegt.
Jährlich werden die Module des Schutzkonzeptes in einer Konferenz evaluiert, angepasst und fortgeschrieben.

Anhang: Verhaltenskodex (Schulteam)

Die Aussagen unseres Leitbildes werden durch den Verhaltenskodex konkretisiert. Ziel ist die Sensibilisierung und der grenzachtende Umgang mit Kindern. Der Kodex wurde mit dem gesamten Schulteam erarbeitet, wird regelmäßig evaluiert und allen Mitarbeitenden (inkl. Ehrenamtlichen, FSJ, Praktikant:innen, Studierenden) zur Kenntnisnahme und Unterschrift vorgelegt (Willkommensmappe).
Der Kodex schützt Kinder vor Grenzverletzungen/sexualisierter Gewalt und Mitarbeitende vor falschem Verdacht. Er ist nicht allumfassend – jede Person trägt Verantwortung, Nähe und Distanz professionell zu gestalten. Inhalte werden altersangemessen in den Klassen vorgestellt. Bei Verstößen wenden sich Betroffene oder Mitarbeitende an die Ansprechpersonen.

1) Transparenz

  • Pädagogische/erzieherische Maßnahmen sind angemessen, begründbar und beziehen sich auf das konkrete Verhalten.

  • Willkür, Gewalt, Drohungen, Freiheitsentzug sind untersagt.

  • Bevorzugungen/Sanktionen dürfen Würde nicht verletzen.

2) Räumlichkeiten

  • Unterricht, Einzelgespräche, Übungseinheiten: Türen nicht abschließen, Räume möglichst einsehbar.

  • Getrennte Umkleide-/Duschbereiche für Erwachsene/Kinder. Sind getrennte Bereiche nicht möglich: sensibel handeln (Nähe-Distanz).

3) Freundschaftliche/private Beziehungen

  • Beziehungen zwischen Mitarbeitenden und Schüler:innen sind ausschließlich professionell.

  • Vorbestehende private Beziehungen/Verwandtschaft vor Schuleintritt werden der Schulleitung offengelegt.

4) Sprache & Wortwahl

  • Ton: freundlich, respektvoll, rücksichtsvoll.

  • Keine verletzenden, herabwürdigenden, demütigenden oder bloßstellenden Äußerungen; kein sexualisiertes Vokabular/Gesten; keine Witze auf Kosten von Kindern.

  • Individuelle Grenzempfindungen werden ernst genommen.

5) Medien & Soziale Netzwerke

  • Verboten im schulischen Kontext: pornografische, gewaltverherrlichende, diskriminierende, suchtfördernde, rassistische Inhalte.

  • Keine privaten Kontakte mit Schüler:innen über Social Media/Messenger (z. B. WhatsApp, Facebook).

  • Keine Weitergabe privater Telefonnummern ohne Einverständnis.

  • Foto-/Film-/Tonaufnahmen von Kindern nur mit elterlicher Zustimmung; nie beim Umziehen/Duschen/anzüglichen Situationen.

6) Körperkontakt

  • Ablehnung von Körperkontakt wird respektiert.

  • Von Kindern ausgehender Kontakt: zurückhaltend, situationsgerecht, pädagogisch notwendig; keine Berührung sensibler Körperteile.

  • Körperkontakt zu Versorgung/Pflege/Erster Hilfe/Trost/Schutz ist erlaubt – angemessen und zurückhaltend.

  • Sportunterricht: Hilfestellungen werden vorab thematisiert (z. B. Sicherung an Armen/Beinen/Rücken).

  • Umkleide/Dusche (Sport/Klassenfahrten): Unterstützung nur zur Gefahrenvermeidung/bei Notwendigkeit.

7) Ausflüge & Klassenfahrten

  • Gemischtgeschlechtliche Gruppen werden nach Möglichkeit von gemischtgeschlechtlichen Teams begleitet (Ausnahmen: Zustimmung SL + Info Eltern).

  • Weitere Begleitungen (Eltern/Bekannte) nur mit Zustimmung SL + Selbstverpflichtungserklärung.

  • Getrennte Übernachtungsräume für Erwachsene, Mädchen, Jungen (Ausnahmen nur mit vorheriger Zustimmung SL/Eltern).

  • Nie allein mit einem Kind bei geschlossener Tür im Zimmer (auch bei Heimweh).

8) Unser gemeinsames Commitment („Wir…“)

  • …schützen Kinder vor körperlicher, seelischer, sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch, achten auch auf Vernachlässigung.

  • …respektieren Intimsphäre, Schamgefühl und Grenzen der Kinder.

  • …begegnen allen mit Respekt und fördern Selbstbestimmung (Grenzsetzung, Respekt vor anderen).

  • …verzichten auf abwertendes/ausgrenzendes Verhalten und beziehen aktiv Stellung gegen Gewalt, Diskriminierung, Rassismus, Sexismus.

  • …sprechen uns im Kollegium offen auf kodexwidrige Situationen an.

  • …ermutigen Kinder, sich Vertrauenspersonen zuzuwenden.

  • …nehmen Hinweise/Beschwerden von Kolleg:innen, Eltern, Praktikant:innen u. a. ernst.

9) Maßnahmen & Konsequenzen

  • Einhaltung liegt in der Eigenverantwortung und gegenseitigen Aufmerksamkeit aller.

  • Kinder werden ermutigt, grenzüberschreitendes Verhalten sofort einer Vertrauensperson zu melden.

  • Gewalt hat disziplinarische, arbeitsrechtliche und ggf. strafrechtliche Folgen.


Ort, Datum ………………………………………………….  Unterschrift …………………………………………………


Weitere Handlungsstränge / Kontaktübersicht (Schule & extern)

  • SL (Schulleitung): Frau Röder – 05732 16295

  • KL: Klassenlehrer/-in

  • SSA (Schulsozialarbeit): Beyza Kara – 0151 44365715

  • OGS (Leitung): Sarah Hoffmann – 05731 300 5577

  • INSOFA (anonyme Beratung): Simone Büchel – 05732 9003827

  • Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt „Strohhalm“: Vera Cawalla – 05732 68-4247

  • Fachstelle Kinderschutz: Simone Büchel – 05732 9003827

  • JA (Jugendamt), Fallmeldung: Chantal Mierke – 05732 100 505

  • Weitere externe Beratung: Fachstelle Prävention 05732 900 3817 / -18, AWO 05732 90520, Böke Online Beratung

Definitionen (kurz):

  • Akut: Erhebliche Schädigung bereits eingetreten/absehbar; Sorgeberechtigte können nicht abwenden.

  • Latent: Hinweise auf Kindeswohlgefährdung, aktuelle Gefahr unklar.

  • Rote Karte: Signal in Klassenräumen („Raumnummer sichtbar“): sofortige Unterstützung durch Lehrkraft benötigt.

Dokumentation:

  • Dokumentationsbögen siehe Leitfaden zum Kinderschutz der Stadt Löhne, S. 35–54.

Die vollständigen Beispiele und Auflistungen finden Sie im Schutzkonzept zum download. (Siehe oben)